Endlich wurde auch einmal etwas für verschuldete Menschen getan, denn ab Juli 2010 muss jedes Geldinstitut ihren Kunden ein pfändungsfreies Konto, ein sogenanntes P-Konto, anbieten. Dies ist ein besonderes Girokonto, welches nicht gepfändet werden darf: Es geht hierbei um einen Betrag von 985,15 Euro pro Person. Von einem solchen Konto sollen die verschuldeten Menschen profitieren, damit sie ihren Lebensunterhalt und ihre Mietzahlungen finanzieren können und so ein finanzieller Mindestbetrag Pfädungsschutz genießt.
Besonderheiten des Kontos
Es darf zu keiner Sperrung des P-Kontos geben, sodass Überweisungen, Transaktionen und die Kontoführung bis zur Pfändungsfreigrenze durchgeführt werden können. Eine Einrichtung eines solchen Kontos ist kostenlos, doch kommen einige Einschränkungen und Nachteile auf den Kontoinhaber zu. Dieses Konto darf nicht überzogen werden, wobei zudem auch keine Kreditkarte ausgehändigt wird. Weiterhin wird dieses Konto bei der Schufa gemeldet. Im Zuge dieser neuen Regelung erwägen einige Geldinstitute eine Erhöhung der Gebühren.
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