Bei der privaten Absicherung spielt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine bedeutende Rolle. Denn viele Arbeitnehmer müssen zwangsweise noch vor Eintritt in das Rentenalter ihre Berufstätigkeit aufgeben, da sie an Herz-Kreislauferkrankungen, an psychischen Leiden oder anderen chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen leiden.
Der Antrag einer Berufsunfaehigkeitsversicherung ist jedoch immer mit Vorsicht zu behandeln. Der wichtigste Punkt dabei ist die Gesundheitsprüfung.
Die Versicherungsgesellschaft schätzt anhand der Vorerkrankungen des Antragsstellers ein, wie hoch das individuelle Risiko zur Berufsunfähigkeit ist. Gibt der Antragsteller hier nicht alles wahrheitsgemäß an – er verschweigt etwas oder macht nur ungenaue Angaben – so stellt dies ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.
Denn wenn eine Erkrankung, aufgrund derer der Versicherte nicht berufsunfähig wird, im direkten Zusammenhang mit einer verschwiegenen Vorerkrankung steht, kann es durchaus sein, dass sich die Versicherungsgesellschaft streitig stellt und die Leistung im Falle eines Falles verweigert.
Es ist deshalb ratsam, im Zweifelsfall den Hausarzt zu Rate zu ziehen, um den Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Wenn Vorerkrankungen vorhanden sind, so kann es sein, dass die Versicherung ein weiteres Attest vom Arzt anfordert, von welchem dann die Entscheidung zur Berufsunfaehigkeitsversicherung abhängt.
Auch die Angaben zur Berufstätigkeit sollten im Versicherungsantrag unbedingt wahrheitsgemäß gemacht werden. Denn die Berufstätigkeit ist ebenfalls eine Grundlage für die Berechnung des Risikos zur Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers. Wenn falsche Angaben gemacht werden, kann auch dies zu einer Leistungsverweigerung seitens der Versicherungsgesellschaft führen.
Berufliche Veränderungen, auch nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, sollten auf alle Fälle umgehend der Versicherung mitgeteilt werden. Wer beispielsweise von einer körperlich schweren Tätigkeit in eine körperlich weniger anspruchsvolle Tätigkeit wechselt, kann nach Mitteilung womöglich sogar den Versicherungsbeitrag reduzieren.
Der Versicherungsantrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist auf alle Fälle präzise und sorgfältig auszufüllen. Der Antragsteller sollte sich Zeit dafür nehmen, und lieber einmal mehr beim Arzt nachfragen oder überlegen, bevor ungewollt falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden. Nur so lässt sich das Risiko einer Leistungsverweigerung seitens der Versicherungsgesellschaft abwenden.
Foto: Schreckgespenst Berufsunfähigkeit. copyright: Verena N. / pixelio.de