BGH-Urteil: Kontoführungsgebühren für Baufinanzierungen unrechtmäßig

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Für die Führung von Darlehenskonten in der Baufinanzierung dürfen Banken keine Kontoführungsgebühr nehmen. Laut dem Urteil des BGH dienen solche Konten nur der Bank zur Buchführung und sind dem Kunden nicht in Rechnung zu stellen.

Der Weg in die eigene Immobilie führt in den meisten Fällen über eine Immobilienfinanzierung einer Bank oder Bausparkasse. Dabei gewährt die Bank dem Kunden einen Kredit für den Immobilienkauf gegen Zahlung einer monatlichen Rate aus Zins und Tilgung. Häufig aber stellen Banken eine Kontoführungsgebühr zusätzlich zur vereinbarten Rate oder Gebühren für die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Zinsbescheinigung in Rechnung.

 

Verbraucherzentrale klagt gegen diese Regelung

 

Gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt und in der letzten Instanz vor dem elften Zivilsenat des Bundesgerichtshofes Recht bekommen. Dabei wurde ein Musterprozess gegen die internationale Bodensee Bank geführt. In den beiden Vorinstanzen hatte die Verbraucherzentrale verloren und war in Revision bis vor den Bundesgerichtshof gegangen.

 

Das BGH entschied, dass diese Kontoführungsgebühr oder eine Gebühr für die jährliche Zinsbescheinigung den Kunden unangemessen benachteilige und dem Kunden zurück zu erstatten sei. Die Summe der Rückzahlung ist für den Einzelnen keine Riesensumme, aber für die Banken ein größerer Posten in Summe der Rückerstattungen.

 

Banken und Bausparkassen zahlen nicht automatisch zurück

 

Für Kunden deutscher Banken und Bausparkassen heißt dies aber nicht, dass automatisch ein Geldeingang auf ihren Konten zu verzeichnen ist. Vielmehr muss ein Antrag auf Rückzahlung der Gebühren gestellt werden. Dazu hält die Verbraucherzentrale NRW ein Musterschreiben bereit.

 

Strittig ist noch die Frist, für wie lange rückwirkend die Banken zuviel gezahlte Gebühren zurückzahlen. Nach Informationen des Zentrale Kreditausschuss (ZKA), welcher die Bankenverbände vertritt, ist eine Rückzahlung für die letzten 3 Jahre möglich. Wer Ansprüche für einen längeren Zeitpunkt bei seiner Bank anmeldet muss auf die Kulanz seiner Bank oder  Bausparkasse hoffen.

 

Fazit: Mit dem Musterschreiben der Verbraucherzentralen ist es ein kleiner Aufwand, aus dem BGH-Urteil eine Gebührenrückerstattung zu bekommen. Allerdings müssen diese Ansprüche selbst an die Bank gestellt werden (Quelle: www.baugeld-ratgeber.de).

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