Wie so Vieles, war auch eine Lebensversicherung bereits unter den antiken Römern eine nicht ungewöhnliche Maßnahme, Hinterbliebene für den Fall des eigenen Ablebens finanziell abzusichern. Aus der damaligen einfachen Grundform haben sich im Laufe der Jahrhunderte allerdings so zahlreiche Modelle und Beitragsformen entwickelt, dass vor dem Abschluss einer solchen Versicherung heutzutage ein Vergleich der einzelnen Optionen dringend ratsam ist. So finden sich neben Todes- auch Lebensfall-, an einen Fond gebundene oder auch Direktversicherungen. Darüber hinaus stehen Kapital bildende den sogenannten Risikolebensversicherungen gegenüber.
In Kürze
Eine Risikolebensversicherung sollte abschließen, wer seinen Angehörigen oder nahe stehenden Personen im Falle des eigenen Todes eine finanzielle Sicherung bieten oder als Kreditnehmer gewährleisten möchte, die aufgenommene Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzahlen zu können. Risikolebensversicherungen zeichnen sich in erster Linie durch relativ geringe Beiträge aus, die monatlich oder auch vierteljährlich erbracht werden können. Auch tritt der Schutz mit sofortiger Wirkung des Vertragabschlusses in Kraft und garantiert den Begünstigten dadurch eine 100%-ige Sicherheit. Schließlich ein weiterer Vorteil: Risikolebensversicherungen können innerhalb eines vereinbarten Zeitraums jederzeit in eine andere Versicherung wie eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsvorsorge beim selben Versicherungsgeber umgewandelt werden.
Beitragssummen
Der zu entrichtende Beitrag hängt nicht nur vom gewählten Versicherungsgeber ab, sondern zudem von individuellen Faktoren des Versicherungsnehmers, als da wären:
- Geschlecht
- Alter
- Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses: Achtung! Gerade Raucher sollten hier nicht darauf spekulieren, dass die Versicherung über diese private Gewohnheit nicht informiert ist. Denn sollte eine erfolgte Falschangabe ans Licht kommen, so resultiert dies im Wegfall des gesamten Versicherungsschutzes.
Modelle
Aus der üblichen Risikolebensversicherung haben sich mittlerweile besondere Vertragsformen herausgelöst. So hat man als Ehepaar die Option, eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung abzuschließen, bei der der Beitrag geteilt wird und automatisch derjenige finanziell profitiert, der den anderen überlebt. Des Weiteren bestehen häufig Banken oder anderweitige Kreditgeber darauf, dass der Vertragspartner einen Antrag zu einer Risikolebensversicherung unterschreibt, und schützen sich dadurch bei einem eventuellen Ableben desselben vor einer Nicht-Rückzahlung der verliehenen Summe. Aufgrund der regelmäßigen Tilgung fällt hier die Versicherungssumme kontinuierlich, und mit Leistung der letzten vereinbarten Rate findet auch die Risikolebensversicherung ihr Ende.
Zusatzleistungen
Eine Risikolebensversicherung kann wunschgemäß durch zusätzliche Vertragsvereinbarungen um individuelle Belange wie Abschlüsse für eine eventuelle Berufsunfähigkeit oder sonstige Absprachen erweitert werden.
Vertragsende
Bei einer Risikolebensversicherung einigen sich die Vertragspartner auf eine bestimmte Vertragslaufzeit. Das Risiko ist hier demnach gleichmäßig verteilt: Stirbt die versicherte Person kurz nach Vertragsschluss, muss die Versicherung im Zweifel eine Summe auszahlen, deren Höhe nicht von den bislang geleisteten Beiträgen gedeckt wurde. Sollte jedoch der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Auslaufens der Versicherung noch am Leben sein, so wird keine Summe ausgezahlt. Allerdings kann gesellschaftsabhängig im Voraus bei langen Laufzeitvereinbarungen durch eine vorzeitige Kündigung eine Rückzahlung des geleisteten Betrages vereinbart werden.
Eine Bemerkung am Rande
Es ist ja allgemein bekannt, dass Engländer auf alles Erdenkliche wetten, und so galt es dort in früherer Zeit nicht als ungewöhnlich, auch auf die Lebensdauer einer bestimmten Person Wetten abzuschließen. Inzwischen sind solche allerdings aus moralischen Gesichtspunkten sogar auf der Insel verboten worden.
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