Schutz der Vermögens und Immobilien vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

aboutpixel.de / TRIGON CITY © Konstantin Bratsios

Viele Immobilieneigentümer sind verunsichert und wurden von Ihrer Hausbank schlecht beraten, wenn es um die Immobilienfinanzierung geht und auch darum diese Immobilie nicht zu verlieren. Die Banken haben zwar die Fachleute die sich auskennen, diese werden aber im Zweifelsfalle immer gegen den Kunden und für die Bank arbeiten. Unter dem Motto „der mich füttert, dessen Lied singe ich“.

Das bedeutet, dass der Immobilieneigentümer alleine auf sich gestellt ist, und sich eine ganze Armada von Fachleuten auf der anderen Seite befindet, die gegen ihn arbeitet. Dies beginnt schon mit der Zweckerklärung, die jeder Immobilieneigentümer bei Darlehensabschluß unterschreibt, ohne dass er weiß was dies eigentlich für ihn bedeutet. Mit dieser Unterschrift verkauft sich der Immobilieneigentümer mitsamt seiner ganze Familie mit Haut und Haaren an die Bank; denn diese ist nun berechtigt sein ganzen Vermögen, Einkommen und die Immobilie zu verwerten bzw. Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Das alles muß nicht passieren, passiert aber oft genug.

Wenn nun die Bank Interesse an der Immobilie hat kann sie das Darlehen an ein anderes Institut verkaufen und dieses muss sich nicht mehr an die Absprachen halten; es kann also die Gesamtdarlehenssumme auf einmal zurück verlangen (was niemand schultern kann) oder aber die Immobilie wird versteigert. Hier sollte man einmal im Internet unter dem Stichwort „verkaufte Darlehen oder verkaufte Kredite“ nachschauen. Hilfe bei Zwangsversteigerung sucht der (Noch) Immobilieneigentümer dann vergeblich bei seiner Bank.

Eine Umschuldung ist dann (bei gekündigtem Darlehen und/oder schon angeordnetem Zwangsversteigerungsverfahren) auch nicht mehr möglich, da dies die Schufa nicht hergibt. Hier wurden noch nicht einmal die Unwegsamkeiten des Lebens wie Krankheit, Arbeitslosigkeit und Scheidung berücksichtigt. Man kann aber die Zwangsversteigerung abwenden, wenn man die Gesetze genau kennt und diese anwendet. Nur durch diese Anwendungen aus der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft kann man die Immobilie dann noch retten.

Dies kann weder ein Bankberater (der einem nicht helfen wird) noch ein Rechtsanwalt (meistens kein Immobilienfachmann) leisten. Hier ist ein spezialisierter Immobilienfachmann, der sich auf Verhinderung von Zwangsversteigerungen spezialisiert hat von Nöten.

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