Manchmal stellt sich für den Inhaber von gewissen Bankprodukten die Frage, ob er nicht bei einem anderen Anbieter besser aufgehoben wäre. Gerade auch bei einem Wertpapierdepot kann es völlig unterschiedliche Möglichkeiten geben, wie Banken ein solches Produkt präsentieren. Hier sind Aktien und Wertpapiere gemeint, die ein Kontoinhaber gewissermaßen “mitnimmt”, nämlich von Bank zu Bank.
Über die Zuvorkommnis von Banken
Das Wertpapierdepot ist ein Bankprodukt, welches bei jeder Bank angeboten ist. Dies können Online-Banken sein, aber auch örtlich beständige Sparkassen und Banken können ihren Kunden dies anbieten. Doch manche nehmen ein Mehr an Gebühren, andere wiederum keine. Diese Geldinstitute bieten Fondskäufe über die Börse an, jene nicht. Änderungen im Vermögen eines Kunden oder in der Vorliebe für die Kundennähe einer anderen Bank können ihn dazu bewegen, sein Aktiendepot übertragen zu wollen. Hierbei ist darauf zu achten, ob auch Bruchteile (dies betrifft sowohl Wertpapiere als auch Aktien) bei einem Umzug berücksichtigt werden. Auch dies ist bei jedem Wertpapierdepot im Voraus herauszufinden.
An dieser Stelle empfiehlt es sich, nicht nur das Wertpapierdepot im Vergleich zu betrachten. Sondern: Helfen Banken einem Kunden bei “Umzug”? Würde der Anbieter alle Depotinhalte ohne Verluste übertragen? In jedem Fall kann es bis zu mehreren Wochen dauern, bis die Wertpapiere übertragen sind. Erst wenn das alte Depot restlos aufgelöst ist, kann man wieder über seine Papiere und sein Vermögen verfügen, eher nicht.
Wie ein Verbraucher das Depot wechseln sollte
Man sollte, wenn man ein Depot wechselt, dies nicht ohne Vorüberlegung tun. Denn das Vermögen in ein neues Wertpapierdepot zu übertragen, kann unter bestimmten Umständen entscheidend Geld sparen. Der Verbraucher, der ein Aktiendepot wählt, für welches keine Gebühren anfallen, macht hier schon einen entscheidenden Schritt. Manche Banken bieten hier sogar auch ein kostenloses Wertpapierdepot an. Dies kann oft auch online erfolgen. Ist dies der Fall, wird man die Vertragsformulare per Post erhalten und sich per Post-ident-Verfahren ausweisen.
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass keine Gebühren anfallen dürfen, wenn ein Verbraucher das Aktiendepot wechselt. Lediglich wenn sie es über eine dritte Stelle, nämlich über eine “Verwahrstelle” für Aktiendepots leiten, können bestimmte Anbieter hier noch Gebühren an den Verbraucher weitergeben. Hierfür gibt es stets ebenfalls kostenfreie Alternativen. Ebenfalls wird bei dem Umzugsservice einer Bank darauf geachtet, dass die Angaben über einen solchen Vorgang an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Über Verkäufe, Käufe, Depotwechsel, Vermögensanlagen ist wertpapierdepot.com eine interessante und ergiebige Informationsquelle.